Einleitung
Dienstrad-Leasing bei Krankengeldbezug – 8 Ca 2199/22: In einem interessanten Urteil vom 2. September 2023 hat das Arbeitsgericht Aachen (8 Ca 2199/22) entschieden, dass Arbeitnehmer die Kosten für das Leasing eines Dienstrades während des Bezugs von Krankengeld selbst tragen müssen. Dieses Urteil stellt eine erste Klärung in der Behandlung von Leasingraten während unbezahlter Beschäftigungszeiten dar.
Hintergrund des Falles
Ein Arbeitnehmer hatte im Rahmen des „JobRad-Modells“ zwei Fahrräder über seine Arbeitgeberin geleast, wobei die Leasingraten direkt von seinem Bruttogehalt abgezogen wurden. Nachdem der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfiel und nach sechs Wochen Krankengeld bezog, stellte er die Zahlungen für die Leasingraten ein. Die Arbeitgeberin forderte diese Kosten später von seinem Gehalt ein.
Kern der Entscheidung
Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer weiterhin zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet ist, auch während der Zeit, in der er Krankengeld bezieht. Die Begründung stützt sich darauf, dass das Fahrrad weiterhin im Besitz und zur Nutzung des Arbeitnehmers bleibt, auch wenn er krankheitsbedingt nicht arbeitet. Die fortlaufende Zahlungspflicht reflektiert das anhaltende Nutzungsrecht des Fahrrads durch den Arbeitnehmer.
Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber:
Vertragsklarheit sicherstellen: Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Bedingungen für Dienstradleasing klar und transparent sind, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Kommunikation über Verpflichtungen: Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre finanziellen Verpflichtungen auch in Zeiten des Krankengeldbezugs informiert sind.
Für Arbeitnehmer:
Verständnis der Vertragsbedingungen: Arbeitnehmer sollten sich der fortlaufenden Kosten, die mit solchen Leasingverträgen verbunden sind, bewusst sein – auch in Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt bezogen wird.
Planung der finanziellen Verpflichtungen: Besonders in langfristigen Vertragsverhältnissen ist es ratsam, finanzielle Rücklagen für Zeiten ohne reguläres Einkommen zu planen.
Dienstradleasing bei Krankengeldbezug: Schlussfolgerung
Das Urteil des ArbG Aachen verdeutlicht die Wichtigkeit einer umfassenden Vertragsprüfung und einer klaren Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Bedingungen von Entgeltumwandlungen. Es ist ein wichtiges Urteil für die Praxis, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ähnlichen Fällen aufzeigt und dabei hilft, Rechte und Pflichten in solchen Konstellationen besser zu verstehen.
Dieses Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein und sollte von allen Beteiligten in Betracht gezogen werden, die ähnliche Modelle nutzen oder planen einzuführen.
Dieser Beitrag dient lediglich zur Information über die rechtlichen Aspekte des Sachverhaltes und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie gern dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.