In allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht

Ein Haus ist relativ schnell gebaut. Stein auf Stein wird der Lebenstraum verwirklicht. Doch was passiert, wenn Mängel auftreten?
Das private Baurecht ist im Werkvertragsrecht des BGB geregelt. Typische Werkverträge sind fast alle Verträge mit Handwerkern, von der Reparatur eines Rollladens bis zu Herstellung eines Maßanzuges. Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Baubeteiligten (Auftraggebern, Auftragnehmern, Planern) und ist vom öffentlichen Baurecht zu unterscheiden, welches das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und der Baubehörde regelt.
Privates Baurecht umfasst u.a.:
- Bauausführung (z. B. Prüf- und Hinweispflichten, Ausführungsfristen, Mitwirkungspflichten)
- Anspruchssicherung (z. B. Abschlagszahlungen, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherung u.a.)
- Gewährleistung und Haftung (z.B. Erfüllungsanspruch, Nachbesserungsanspruch, Ersatzvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz u.a.)
- Schlussrechnung
- Selbständiges Beweisverfahren
- Verjährung
Erfahrung in allen Fragen rund ums Bau- und Architektenrecht
Auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts vertrete ich private und gewerbliche Bauherren, Bauunternehmen sowie Handwerksbetriebe und berate Sie umfassend und zuverlässig zu allen Rechtsfragen des privaten Baurechts.

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