„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“
(Dschalal-Ad-Din-Al Rumi)
Auftretende Konflikte müssen geklärt werden. Oft enden Streitigkeiten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die emotional hoch belastend, teuer und oft langwierig ist. Trotz einer gerichtlichen Entscheidung bleibt häufig der Eindruck zurück, dass der Konflikt nicht gelöst ist und es nur „Verlierer“ gibt.
Eine alternative Streitbeilegungsmethode ist die Durchführung einer Mediation.
Es handelt sich hierbei um eine lösungsorientierte und selbstbestimmte Methode, um Streitigkeiten zu klären und Konflikte zu beenden. Das Ziel einer Mediation ist es, dass die Konfliktparteien in einem strukturierten Verfahren unter Zuhilfenahme eines Mediators nach einer konstruktiven Lösung suchen und eine gemeinsam erarbeitete Vereinbarung zur Konfliktbeendigung abschließen. Der Mediator ist als unabhängiger Vermittler, Moderator und Gesprächs- und Verhandlungsführer tätig, leitet an, um aus einer (hoch) eskalierten Konfliktsituation eine interessengerechte Vereinbarung zu entwickeln.
Ein Mediationsverfahren ist durch bestimmte Prinzipien gekennzeichnet:
- Freiwilligkeit
Die Konfliktparteien entscheiden freiwillig, ob sie eine Mediation durchführen. Sie haben jederzeit das Recht, die Mediation zu unterbrechen oder abzubrechen.
- Allparteilichkeit des Mediators
Alle Parteien werden vom Mediator gleichermaßen bei der Suche nach Lösungen unterstützt, er ist aber von den Parteien unabhängig.
- Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Es werden keine Informationen nach außen gegeben.
- Informiertheit
Alle relevanten Informationen müssen auf den Tisch, denn nur so kann eine interessengerechte Lösung gefunden werden.
- Ergebnisoffenheit der Beteiligten
Es gibt keine feststehenden Lösungen für die Konfliktlösung; sie ergibt sich aus den Ergebnissen, die sich im Laufe des Mediationsverfahrens entwickeln.
- Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien entscheiden selbst. Die Entscheidungsbefugnis wird nicht auf Dritte (z. B. Richter oder Mediator) übertragen.
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