„Jen­seits von rich­tig und falsch liegt ein Ort. Dort tref­fen wir uns.“

(Dscha­lal-Ad-Din-Al Rumi)

Auf­tre­ten­de Kon­flik­te müs­sen geklärt wer­den. Oft enden Strei­tig­kei­ten in einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, die emo­tio­nal hoch belas­tend, teu­er und oft lang­wie­rig ist. Trotz einer gericht­li­chen Ent­schei­dung bleibt häu­fig der Ein­druck zurück, dass der Kon­flikt nicht gelöst ist und es nur „Ver­lie­rer“ gibt.

Eine alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gungs­me­tho­de ist die Durch­füh­rung einer Mediation. 

Es han­delt sich hier­bei um eine lösungs­ori­en­tier­te und selbst­be­stimm­te Metho­de, um Strei­tig­kei­ten zu klä­ren und Kon­flik­te zu been­den. Das Ziel einer Media­ti­on ist es, dass die Kon­flikt­par­tei­en in einem struk­tu­rier­ten Ver­fah­ren unter Zuhil­fe­nah­me eines Media­tors nach einer kon­struk­ti­ven Lösung suchen und eine gemein­sam erar­bei­te­te Ver­ein­ba­rung zur Kon­flikt­be­en­di­gung abschlie­ßen. Der Media­tor ist als unab­hän­gi­ger Ver­mitt­ler, Mode­ra­tor und Gesprächs- und Ver­hand­lungs­füh­rer tätig, lei­tet an, um aus einer (hoch) eska­lier­ten Kon­flikt­si­tua­ti­on eine inter­es­sen­ge­rech­te Ver­ein­ba­rung zu entwickeln.

Ein Media­ti­ons­ver­fah­ren ist durch bestimm­te Prin­zi­pi­en gekennzeichnet:

 

  • Frei­wil­lig­keit
    Die Kon­flikt­par­tei­en ent­schei­den frei­wil­lig, ob sie eine Media­ti­on durch­füh­ren. Sie haben jeder­zeit das Recht, die Media­ti­on zu unter­bre­chen oder abzubrechen.
  • All­par­tei­lich­keit des Media­tors
    Alle Par­tei­en wer­den vom Media­tor glei­cher­ma­ßen bei der Suche nach Lösun­gen unter­stützt, er ist aber von den Par­tei­en unabhängig.
  • Ver­trau­lich­keit
    Die Kon­flikt­par­tei­en und der Media­tor ver­pflich­ten sich zur Ver­schwie­gen­heit. Es wer­den kei­ne Infor­ma­tio­nen nach außen gegeben.
  • Infor­miert­heit
    Alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen müs­sen auf den Tisch, denn nur so kann eine inter­es­sen­ge­rech­te Lösung gefun­den werden.
  • Ergeb­nis­of­fen­heit der Betei­lig­ten
    Es gibt kei­ne fest­ste­hen­den Lösun­gen für die Kon­flikt­lö­sung; sie ergibt sich aus den Ergeb­nis­sen, die sich im Lau­fe des Media­ti­ons­ver­fah­rens entwickeln.
  • Eigen­ver­ant­wort­lich­keit
    Die Kon­flikt­par­tei­en ent­schei­den selbst. Die Ent­schei­dungs­be­fug­nis wird nicht auf Drit­te (z. B. Rich­ter oder Media­tor) übertragen.

Haben Sie Fra­gen zu einer Media­ti­on? Spre­chen Sie mich an!

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