Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für die berufliche Zukunft von großer Bedeutung – sei es für Bewerbungen, interne Versetzungen oder Gehaltsverhandlungen. Doch nicht jedes Zeugnis erfüllt die rechtlichen Anforderungen oder bildet die tatsächlichen Leistungen korrekt ab. Deshalb am besten das Arbeitszeugnis prüfen lassen!
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen sollten, welche Rechte Sie haben und wie Sie unfaire oder unklare Formulierungen korrigieren lassen können.
1. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es wird unterschieden zwischen:
- Einfaches Zeugnis: enthält Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung
- Qualifiziertes Zeugnis: enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten
Tipp: In den meisten Fällen empfiehlt sich ein qualifiziertes Zeugnis, da es in Bewerbungsverfahren üblich und aussagekräftiger ist.
2. Typische Probleme im Arbeitszeugnis
Viele Zeugnisse enthalten Formulierungen, die auf den ersten Blick neutral klingen, aber in der sogenannten Zeugnissprache negativ wirken können:
- „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ → Hinweis auf unzureichende Leistung
- „Sie zeigte Verständnis für ihre Aufgaben.“ → Mangelndes Engagement
- „Er war stets bemüht …“ → Unklare oder schwache Bewertung
Zudem werden häufig folgende Fehler gemacht:
- falsche Tätigkeitsbeschreibungen
- fehlerhafte Zeitangaben
- unvollständige oder einseitige Bewertungen
3. Recht auf Korrektur
Ein Arbeitszeugnis muss:
- wohlwollend formuliert sein
- aber gleichzeitig wahrheitsgemäß sein
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf:
- Berichtigung bei inhaltlichen Fehlern oder unrichtigen Angaben
- ergänzende Aussagen, wenn wesentliche Tätigkeiten oder Erfolge fehlen
- ggf. Zeugnisneuerstellung, wenn Aufbau und Inhalt nicht den Standards entsprechen
Die Durchsetzung erfolgt in der Regel:
- außergerichtlich durch anwaltliches Schreiben
- ggf. gerichtlich im Rahmen einer Zeugnisberichtigungsklage
Frist: Empfehlenswert ist die Geltendmachung kurz nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbarten Ausschlussfristen.
4. Geheime Codes und versteckte Aussagen?
Früher war es üblich, in Arbeitszeugnissen versteckte Codes zu verwenden, die negativ werteten, ohne dies offen zu sagen. Heute ist dies rechtlich problematisch.
BGH und BAG stellen klar:
- Zeugnisse dürfen nicht irreführen
- Unklare Formulierungen sind im Zweifel zulasten des Arbeitgebers auszulegen
Beispiele für problematische Formulierungen:
- „Er war ein geselliger Kollege.“ (Hinweis auf Alkoholprobleme?)
- „Sie trat engagiert für die Interessen der Belegschaft ein.“ (Betriebsratstätigkeit als Nachteil?)
5. Wie läuft eine Zeugnisprüfung ab?
Die professionelle Prüfung eines Arbeitszeugnisses umfasst:
- Analyse der Formulierungen und Bewertungsskala
- Vergleich mit tatsächlichen Aufgaben und Leistungen
- Rechtliche Bewertung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Formulierung eines Korrekturvorschlags zur Vorlage beim Arbeitgeber
Hinweis: Eine rechtliche Prüfung ist nicht nur bei schlechten Bewertungen sinnvoll, sondern auch zur Sicherstellung, dass ein Zeugnis wirklich hilfreich für Bewerbungen ist.
Fazit: Arbeitszeugnis prüfen lassen lohnt sich
Ein unvorteilhaftes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann die Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann für Klarheit sorgen und die Weichen für die berufliche Zukunft richtig stellen. Gern übernehmen wir die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses. Kontaktieren Sie uns am einfachsten über unser Kontaktformular.

