Ein qua­li­fi­zier­tes Arbeits­zeug­nis ist für die beruf­li­che Zukunft von gro­ßer Bedeu­tung – sei es für Bewer­bun­gen, inter­ne Ver­set­zun­gen oder Gehalts­ver­hand­lun­gen. Doch nicht jedes Zeug­nis erfüllt die recht­li­chen Anfor­de­run­gen oder bil­det die tat­säch­li­chen Leis­tun­gen kor­rekt ab. Des­halb am bes­ten das Arbeits­zeug­nis prü­fen lassen!

In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, war­um Sie Ihr Arbeits­zeug­nis prü­fen las­sen soll­ten, wel­che Rech­te Sie haben und wie Sie unfai­re oder unkla­re For­mu­lie­run­gen kor­ri­gie­ren las­sen können.

 

1. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeit­neh­mer bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses einen gesetz­li­chen Anspruch auf ein schrift­li­ches Zeug­nis. Es wird unter­schie­den zwischen:

  • Ein­fa­ches Zeug­nis: ent­hält Anga­ben zu Art und Dau­er der Beschäftigung
  • Qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis: ent­hält zusätz­lich Anga­ben zu Leis­tung und Verhalten

Tipp: In den meis­ten Fäl­len emp­fiehlt sich ein qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis, da es in Bewer­bungs­ver­fah­ren üblich und aus­sa­ge­kräf­ti­ger ist.

 

2. Typi­sche Pro­ble­me im Arbeitszeugnis

Vie­le Zeug­nis­se ent­hal­ten For­mu­lie­run­gen, die auf den ers­ten Blick neu­tral klin­gen, aber in der soge­nann­ten Zeug­nis­spra­che nega­tiv wir­ken können:

  • „Er bemüh­te sich, den Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den.“ → Hin­weis auf unzu­rei­chen­de Leistung
  • „Sie zeig­te Ver­ständ­nis für ihre Auf­ga­ben.“ → Man­geln­des Engagement
  • „Er war stets bemüht …“ → Unkla­re oder schwa­che Bewertung

Zudem wer­den häu­fig fol­gen­de Feh­ler gemacht:

  • fal­sche Tätigkeitsbeschreibungen
  • feh­ler­haf­te Zeitangaben
  • unvoll­stän­di­ge oder ein­sei­ti­ge Bewertungen

 

3. Recht auf Korrektur

Ein Arbeits­zeug­nis muss:

  • wohl­wol­lend for­mu­liert sein
  • aber gleich­zei­tig wahr­heits­ge­mäß sein

Arbeit­neh­mer haben einen Anspruch auf:

  • Berich­ti­gung bei inhalt­li­chen Feh­lern oder unrich­ti­gen Angaben
  • ergän­zen­de Aus­sa­gen, wenn wesent­li­che Tätig­kei­ten oder Erfol­ge fehlen
  • ggf. Zeug­nis­neu­erstel­lung, wenn Auf­bau und Inhalt nicht den Stan­dards entsprechen

Die Durch­set­zung erfolgt in der Regel:

  • außer­ge­richt­lich durch anwalt­li­ches Schreiben
  • ggf. gericht­lich im Rah­men einer Zeugnisberichtigungsklage

Frist: Emp­feh­lens­wert ist die Gel­tend­ma­chung kurz nach Erhalt, spä­tes­tens jedoch inner­halb der arbeits­ver­trag­lich oder tarif­lich ver­ein­bar­ten Ausschlussfristen.

 

4. Gehei­me Codes und ver­steck­te Aussagen?

Frü­her war es üblich, in Arbeits­zeug­nis­sen ver­steck­te Codes zu ver­wen­den, die nega­tiv wer­te­ten, ohne dies offen zu sagen. Heu­te ist dies recht­lich problematisch.

BGH und BAG stel­len klar:

  • Zeug­nis­se dür­fen nicht irre­füh­ren
  • Unkla­re For­mu­lie­run­gen sind im Zwei­fel zulas­ten des Arbeit­ge­bers auszulegen

Bei­spie­le für pro­ble­ma­ti­sche Formulierungen:

  • „Er war ein gesel­li­ger Kol­le­ge.“ (Hin­weis auf Alkoholprobleme?)
  • „Sie trat enga­giert für die Inter­es­sen der Beleg­schaft ein.“ (Betriebs­rats­tä­tig­keit als Nachteil?)

 

5. Wie läuft eine Zeug­nis­prü­fung ab?

Die pro­fes­sio­nel­le Prü­fung eines Arbeits­zeug­nis­ses umfasst:

  • Ana­ly­se der For­mu­lie­run­gen und Bewertungsskala
  • Ver­gleich mit tat­säch­li­chen Auf­ga­ben und Leistungen
  • Recht­li­che Bewer­tung unter Berück­sich­ti­gung aktu­el­ler Rechtsprechung
  • For­mu­lie­rung eines Kor­rek­tur­vor­schlags zur Vor­la­ge beim Arbeitgeber

Hin­weis: Eine recht­li­che Prü­fung ist nicht nur bei schlech­ten Bewer­tun­gen sinn­voll, son­dern auch zur Sicher­stel­lung, dass ein Zeug­nis wirk­lich hilf­reich für Bewer­bun­gen ist.

 

Fazit: Arbeits­zeug­nis prü­fen las­sen lohnt sich

Ein unvor­teil­haf­tes oder feh­ler­haf­tes Arbeits­zeug­nis kann die Kar­rie­re­chan­cen erheb­lich beein­träch­ti­gen. Wer sei­ne Rech­te kennt und früh­zei­tig han­delt, kann für Klar­heit sor­gen und die Wei­chen für die beruf­li­che Zukunft rich­tig stel­len. Gern über­neh­men wir die Prü­fung Ihres Arbeits­zeug­nis­ses. Kon­tak­tie­ren Sie uns am ein­fachs­ten über unser Kon­takt­for­mu­lar.