Am 17. Mai 2024 hat der Bundesrat eine bedeutende Gesetzesänderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts verabschiedet. Diese Neuerungen bringen umfassende Änderungen für die Namensführung in Deutschland mit sich.
Das überarbeitete Namensrecht wird voraussichtlich am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Hier sind die wichtigsten Punkte der Reform im Detail:
Erlaubnis von Doppelnamen als Familiennamen
Bislang war es nur einem Ehepartner gestattet, im Falle der Eheschließung seinen bisherigen Namen als Teil eines Doppelnamens beizubehalten. Das neue Gesetz erweitert diese Regelung erheblich. Zukünftig können beide Ehepartner gleichermaßen ihren bisherigen Namen als Bestandteil eines Doppelnamens führen. Diese Neuerung ermöglicht es, dass Paare ihre Namen flexibler kombinieren können. Ein wichtiger Aspekt dieser Änderung ist, dass die Bildung eines Doppelnamens nun auch ohne Bindestrich möglich ist, was eine weitere Flexibilität in der Namenswahl bietet.
Darüber hinaus können künftig auch Kinder Doppelnamen führen, selbst wenn ihre Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben. Falls die Eltern bei der Geburt ihres Kindes keinen bestimmten Geburtsnamen festlegen, wird das Kind automatisch einen Doppelnamen erhalten. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind oder einen unterschiedlichen Familiennamen führen. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Kinder eine Namensführung erhalten, die die Identität beider Elternteile widerspiegelt, auch wenn diese unterschiedliche Nachnamen tragen.
Namensänderung nach Scheidung
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Namensführung von Kindern nach einer Scheidung der Eltern. Das neue Gesetz sieht vor, dass Kinder in einem vereinfachten Verfahren den Nachnamen des Elternteils annehmen können, bei dem sie hauptsächlich leben. Dies ist eine bedeutende Erleichterung gegenüber der bisherigen Regelung, die ein aufwendiges Verwaltungsverfahren erforderte, um den Nachnamen des betreuenden Elternteils zu übernehmen. Diese Änderung soll dazu beitragen, dass die Namensführung der Kinder besser an die tatsächlichen Lebensumstände angepasst werden kann und administrativen Aufwand reduziert wird.
Gleiches gilt für Stiefkinder, die in die Familie eines neuen Partners integriert werden. Auch hier können sie künftig den Nachnamen des Stiefelternteils übernehmen, ohne ein langwieriges Verwaltungsverfahren durchlaufen zu müssen. Dies erleichtert die Integration von Stiefkindern in die neue Familie und reflektiert die veränderten familiären Verhältnisse auf eine pragmatische Weise.
Spezielle Regelungen für nationale Minderheiten
Das neue Namensrecht bringt auch wichtige Änderungen für die in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten mit sich. Insbesondere für die Dänen, Friesen und Sorben, die traditionell eigene Namensgewohnheiten pflegen, werden neue Namensmöglichkeiten eröffnet. Das Gesetz schafft Raum für die Berücksichtigung traditioneller Namen und ermöglicht es den Mitgliedern dieser Minderheiten, Namen zu führen, die ihren kulturellen und sprachlichen Traditionen besser entsprechen.
Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Adoption von Erwachsenen. Das Gesetz ermöglicht es nun, dass adoptierte Erwachsene ihren Geburtsnamen behalten können, wenn sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Diese Regelung soll den Adoptierten mehr Freiraum lassen und ihre persönliche Identität bewahren, während gleichzeitig der rechtlichen und emotionalen Bedeutung der Adoption Rechnung getragen wird.
Nächste Schritte
Nachdem der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts verabschiedet hat, kann das Gesetz nun verkündet werden. Es wird jedoch erst am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Bis dahin haben Bürger und Behörden Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten und sich über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.
Insgesamt bringt die Novelle des Namensrechts eine erhebliche Flexibilität und Modernisierung im Bereich der Namensführung mit sich. Die Änderungen reflektieren die aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Entwicklungen und bieten sowohl Paaren als auch Familien eine größere Freiheit in der Wahl und Handhabung von Namen.
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