Bei Tren­nung oder Schei­dung stellt sich schnell die Fra­ge nach dem Kin­des­un­ter­halt. Wer zahlt wie viel? Wel­che Rol­le spielt das Ein­kom­men? Und was hat es mit der viel­zi­tier­ten Düs­sel­dor­fer Tabel­le auf sich?

In die­sem Bei­trag erklä­re ich, wie Sie den Kin­des­un­ter­halt berech­nen, wel­che recht­li­chen Grund­la­gen gel­ten und wel­che Fall­stri­cke Sie ver­mei­den sollten.

 

1. Recht­li­che Grund­la­ge für den Kindesunterhalt

Kin­des­un­ter­halt ist ein gesetz­li­cher Anspruch des min­der­jäh­ri­gen (und in bestimm­ten Fäl­len voll­jäh­ri­gen) Kin­des gegen den bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen Eltern­teil (§§ 1601 ff. BGB).

Grund­prin­zip:

  • Das Kind hat Anspruch auf ange­mes­se­ne Ver­sor­gung mit Nah­rung, Klei­dung, Bil­dung und Unterkunft.
  • Der betreu­en­de Eltern­teil erfüllt sei­nen Unter­halt durch Pfle­ge und Erzie­hung.
  • Der ande­re Eltern­teil ist zur Bar­un­ter­halts­zah­lung verpflichtet.

 

2. Die Düs­sel­dor­fer Tabel­le – was ist das?

Die Düs­sel­dor­fer Tabel­le ist eine Richt­li­nie des Ober­lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf, die bun­des­weit als Ori­en­tie­rung zur Berech­nung des Kin­des­un­ter­halts dient. Sie wird in Abstim­mung mit ande­ren Ober­lan­des­ge­rich­ten und dem Deut­schen Fami­li­en­ge­richts­tag regel­mä­ßig aktua­li­siert (zuletzt 01.01.2026).

Die Tabel­le enthält:

  • Unter­halts­be­trä­ge nach Alter des Kin­des (0–5, 6–11, 12–17, ab 18)
  • Ein­kom­mens­grup­pen des Unter­halts­pflich­ti­gen (berei­nig­tes Nettoeinkommen)
  • Bedarfs­kon­troll­be­trä­ge zur Siche­rung des Selbstbehalts

 

3. Kin­des­un­ter­halt berech­nen Schritt für Schritt

 

Schritt 1: Ein­kom­men ermitteln

  • Maß­geb­lich ist das berei­nig­te Net­to­ein­kom­men des bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen Eltern­teils (inkl. Son­der­zah­lun­gen, ohne Schul­den, mit Freibeträgen).

Schritt 2: Alters­stu­fe feststellen

  • z. B. 6–11 Jah­re → 2. Altersgruppe

Schritt 3: Zahl­be­trag ermitteln

  • Die Tabel­le nennt den Bedarf des Kin­des – davon ist in der Regel das hal­be Kin­der­geld abzu­zie­hen (aktu­ell 129 € von 259 €).

 

Bei­spiel­rech­nung:

  • Ein­kom­men: 2.300 €/Monat → Ein­kom­mens­grup­pe 3
  • Kind: 10 Jah­re → Bedarf laut Tabel­le: 633 €
  • Abzüg­lich hälf­ti­ges Kin­der­geld: 633 € – 129 € = Zahl­be­trag: 504 €

 

4. Selbst­be­halt – was bleibt dem Unterhaltspflichtigen?

Der soge­nann­te Selbst­be­halt schützt den Unter­halts­pflich­ti­gen vor einer finan­zi­el­len Überforderung.

Aktu­ell (Stand 2026):

  • 1.450 € bei Erwerbstätigen
  • 1.200 € bei Nichterwerbstätigen

Zudem gel­ten Bedarfs­kon­troll­be­trä­ge je Ein­kom­mens­grup­pe, die sicher­stel­len sol­len, dass das Exis­tenz­mi­ni­mum gewahrt bleibt.

 

5. Voll­jäh­ri­ge Kin­der und Sonderfälle

Bei voll­jäh­ri­gen Kin­dern gel­ten beson­de­re Regeln:

  • Bar­un­ter­halt ist von bei­den Eltern­tei­len antei­lig zu leisten
  • Der Bedarf rich­tet sich oft nicht mehr nach der Tabel­le, son­dern pau­schal nach Lebens­si­tua­ti­on (z. B. 930 €/Monat bei Studenten)

Son­der­fäl­le:

  • Bei beson­ders hohem Ein­kom­men kann ein abwei­chen­der Unter­halt ver­ein­bart oder ver­langt werden
  • Bei meh­re­ren unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen muss ggf. eine Man­gel­fall­be­rech­nung erfolgen

 

6. Unter­halts­an­pas­sung und Dynamisierung

Der Kin­des­un­ter­halt ist nicht starr. Bei Ände­run­gen des Ein­kom­mens oder des Bedarfs (z. B. durch Alter des Kin­des) kann der Unterhalt:

  • ange­passt wer­den (auf Antrag oder auto­ma­tisch bei dyna­mi­schen Titeln)
  • gericht­lich neu fest­ge­legt werden

Ein soge­nann­ter dyna­mi­scher Unter­halts­ti­tel kop­pelt den Zahl­be­trag auto­ma­tisch an die jeweils gül­ti­ge Düs­sel­dor­fer Tabel­le – dies ver­mei­det Folgeanträge.

 

Fazit: Kin­des­un­ter­halt sicher und kor­rekt berechnen

Die Düs­sel­dor­fer Tabel­le bie­tet einen kla­ren Rah­men für die Berech­nung des Kin­des­un­ter­halts – vor­aus­ge­setzt, Ein­kom­men, Kin­der­geld und Beson­der­hei­ten wer­den kor­rekt berück­sich­tigt. Bei Unsi­cher­hei­ten oder Streit soll­ten Sie recht­zei­tig anwalt­li­che Unter­stüt­zung ein­ho­len, um Nach­tei­le oder juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­mei­den. Gern ste­he ich Ihnen als Fach­an­walt für Fami­li­en­recht bera­tend zur Sei­te. Neh­men Sie hier mit mir Kon­takt auf.