Das The­ma Ehe­ver­trag wird in Deutsch­land oft mit Skep­sis betrach­tet. Vie­le Paa­re emp­fin­den ihn als Aus­druck von Miss­trau­en – doch genau das Gegen­teil ist der Fall: Ein gut durch­dach­ter Ehe­ver­trag schafft Klar­heit, Fair­ness und Sicher­heit für bei­de Partner.

Ob Unter­neh­mer, Patch­work-Fami­lie oder inter­na­tio­na­le Ehe: In bestimm­ten Lebens­si­tua­tio­nen kann ein Ehe­ver­trag recht­lich und finan­zi­ell äußerst sinn­voll sein. Doch was genau kann gere­gelt wer­den? Wann lohnt sich ein Ehe­ver­trag und was pas­siert, wenn kei­ner exis­tiert? Die­ser Bei­trag gibt Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick über Inhal­te, Vor­tei­le und recht­li­che Grundlagen.

 

1. Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehe­ver­trag ist eine recht­lich bin­den­de Ver­ein­ba­rung zwi­schen Ehe­part­nern, die vor oder wäh­rend der Ehe nota­ri­ell geschlos­sen wird (§ 1408 BGB). Dar­in kön­nen sie indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen zur Ver­mö­gens­auf­tei­lung, zum Unter­hal­to­der zur Alters­vor­sor­ge tref­fen – abwei­chend von der gesetz­li­chen Regelung.

Ohne Ehe­ver­trag gilt auto­ma­tisch der gesetz­li­che Zuge­winn­ge­mein­schaft, was bedeu­tet: Jeder Ehe­part­ner behält sein eige­nes Ver­mö­gen, aber im Fal­le der Schei­dung wird der wäh­rend der Ehe erwirt­schaf­te­te Zuge­winn ausgeglichen.

 

2. Wann ist ein Ehe­ver­trag sinnvoll?

Ein Ehe­ver­trag ist nicht für jedes Paar zwin­gend not­wen­dig – in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen jedoch sehr empfehlenswert:

✅ Selbst­stän­di­ge und Unternehmer

Ein Ehe­ver­trag schützt das Unter­neh­men vor dem Zugriff des Part­ners im Fall der Schei­dung – z. B. durch Aus­schluss des Zuge­winn­aus­gleichs oder spe­zi­el­le Rege­lun­gen zum Betriebsvermögen.

✅ Unter­schied­li­ches Ver­mö­gen oder Einkommen

Paa­re mit stark unter­schied­li­chem Anfangs­ver­mö­gen oder Ein­kom­men kön­nen fai­re Ver­ein­ba­run­gen tref­fen, um unglei­che Belas­tun­gen im Tren­nungs­fall zu vermeiden.

✅ Inter­na­tio­na­le Ehen

Ein Ehe­ver­trag hilft, das anwend­ba­re Recht zu klä­ren und Rechts­un­si­cher­hei­ten bei einer Tren­nung über Län­der­gren­zen hin­weg zu vermeiden.

✅ Patch­work-Fami­li­en

Wenn Kin­der aus frü­he­ren Bezie­hun­gen vor­han­den sind, las­sen sich im Ehe­ver­trag kla­re Rege­lun­gen tref­fen, um Erb­an­sprü­che oder Unter­halts­pflich­ten fair zu gestalten.

✅ Vor­sor­ge für den Trennungsfall

Ein Ehe­ver­trag kann Streit im Tren­nungs­fall ver­mei­den und kla­re Regeln schaf­fen – emo­tio­nal und wirtschaftlich.

 

3. Was soll­te ein Ehe­ver­trag regeln?

Ein Ehe­ver­trag kann sehr indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den. Die­se Punk­te las­sen sich regeln:

a) Güter­stand

Der Ehe­ver­trag kann den gesetz­li­chen Güter­stand (Zuge­winn­ge­mein­schaft) abän­dern oder erset­zen durch:

  • Güter­tren­nung: Jeder behält sein Ver­mö­gen – kein Zuge­winn­aus­gleich im Scheidungsfall.
  • Modi­fi­zier­te Zuge­winn­ge­mein­schaft: Nur bestimm­te Ver­mö­gens­tei­le wer­den aus­ge­schlos­sen (z. B. Betriebsvermögen).

b) Unter­halt

Hier kann gere­gelt wer­den, ob und in wel­cher Höhe ein Ehe­gat­ten­un­ter­halt nach der Schei­dung gezahlt wird. Gren­zen setzt dabei § 1360a BGB – es darf kei­ne sit­ten­wid­ri­ge Benach­tei­li­gung entstehen.

c) Ver­sor­gungs­aus­gleich (Ren­ten­an­sprü­che)

Grund­sätz­lich wird der wäh­rend der Ehe­zeit erwor­be­ne Ren­ten­an­spruch geteilt. Im Ehe­ver­trag kann die­ser aus­ge­schlos­sen oder modi­fi­ziert wer­den – unter bestimm­ten Voraussetzungen.

d) Rege­lun­gen im Todesfall

Ein Ehe­ver­trag kann auch erb­recht­li­che Rege­lun­gen ent­hal­ten (z. B. Erb­ver­zicht oder zusätz­li­che Absi­che­rung des über­le­ben­den Ehe­part­ners). Emp­feh­lens­wert ist hier­bei die Abstim­mung mit einem Testament.

e) Schul­den­re­ge­lung

Wer haf­tet für was? Im Ehe­ver­trag kann ein­deu­tig gere­gelt wer­den, wie mit gemein­sa­men oder getrenn­ten Schul­den umge­gan­gen wird.

 

4. Form und Wirk­sam­keit des Ehevertrags

Ein Ehe­ver­trag ist nur gül­tig, wenn er:

  • nota­ri­ell beur­kun­det wird (§ 1410 BGB),
  • frei­wil­lig und ohne Zwang geschlos­sen wurde,
  • nicht sit­ten­wid­rig oder ein­sei­tig benach­tei­li­gend ist.

Das Fami­li­en­ge­richt kann ein­zel­ne Ver­trags­klau­seln für unwirk­sam erklä­ren, wenn sie eine Par­tei „grob benach­tei­li­gen“ (§ 138 BGB). Des­halb ist eine anwalt­li­che Bera­tung vor Abschluss drin­gend zu empfehlen.

 

5. Ehe­ver­trag auch wäh­rend der Ehe möglich?

Ja – ein Ehe­ver­trag kann vor oder wäh­rend der Ehe geschlos­sen wer­den. Vie­le Paa­re ent­schei­den sich sogar erst nach Jah­ren für eine ver­trag­li­che Rege­lung, z. B. bei:

  • Unter­neh­mens­grün­dung
  • Geburt eines Kindes
  • Erb­schaf­ten
  • Erwerb von Immobilien

Eine Ände­rung oder Ergän­zung ist jeder­zeit mög­lich – eben­falls nur notariell.

 

6. Was pas­siert ohne Ehevertrag?

Ohne Ehe­ver­trag gilt automatisch:

  • Zuge­winn­ge­mein­schaft: Im Schei­dungs­fall wird der wäh­rend der Ehe erziel­te Ver­mö­gens­zu­wachs (abzgl. Schul­den) ausgeglichen.
  • Ver­sor­gungs­aus­gleich: Ren­ten­an­sprü­che wer­den geteilt.
  • Ehe­gat­ten­un­ter­halt: Der wirt­schaft­lich schwä­che­re Part­ner kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Unter­halt verlangen.

Das ist in vie­len Fäl­len fair – aber nicht immer. Wer z. B. ein Unter­neh­men schüt­zen will oder Ver­mö­gens­un­gleich­hei­ten ver­mei­den möch­te, kommt um einen Ehe­ver­trag kaum herum.

 

7. Fazit: Ehe­ver­trag – klug, nicht kalt

Ein Ehe­ver­trag ist kei­ne Absa­ge an die Lie­be, son­dern eine Absi­che­rung für bei­de Part­ner. Beson­ders bei unter­neh­me­ri­schen Tätig­kei­ten, Ver­mö­gens­un­ter­schie­den oder kom­ple­xen Fami­li­en­struk­tu­ren ist ein Ehe­ver­trag sinn­voll und empfehlenswert.

Wer Klar­heit und Fair­ness in der Ehe – und im schlimms­ten Fall bei der Tren­nung – möch­te, soll­te sich früh­zei­tig bera­ten las­sen und gemein­sam mit dem Part­ner eine trag­fä­hi­ge Rege­lung fin­den. Gern ste­he ich Ihnen mit mei­ner Exper­ti­se als Fach­an­walt für Fami­li­en­recht für wei­te­re Fra­gen bera­tend zur Seite.