Kün­di­gung von Low-Per­for­mern: In einem weg­wei­sen­den Urteil hat das Arbeits­ge­richt Bre­men-Bre­mer­ha­ven die Wirk­sam­keit frist­lo­ser Kün­di­gun­gen auf­grund unzu­rei­chen­der Leis­tung am Arbeits­platz bekräf­tigt, ein Fall, der weit­rei­chen­de Fol­gen für die Arbeits­welt in Deutsch­land haben könn­te. Die Ent­schei­dung dreh­te sich um zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen einer Per­so­nal- und Ver­wal­tungs­dienst­fir­ma, die auf­grund ihrer als unge­nü­gend bewer­te­ten Tele­fo­nie­zei­ten frist­los ent­las­sen wur­den. Die­ser Schritt wur­de nach einer detail­lier­ten Aus­wer­tung ihrer Arbeits­leis­tung, die zunächst durch Daten­schutz­be­den­ken infra­ge gestellt wur­de, voll­zo­gen. Die Zustim­mung des Per­so­nal­rats zu die­ser Leis­tungs­aus­wer­tung spiel­te eine ent­schei­den­de Rol­le für die Recht­mä­ßig­keit der Kündigungen.

Die­ses Urteil wirft ein Schlag­licht auf die kom­ple­xen Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­be­wer­tung und den Daten­schutz am Arbeits­platz. Es zeigt, dass Unter­neh­men zwar das Recht haben, Leis­tun­gen zu bewer­ten und ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen, dabei jedoch sorg­fäl­tig daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen und die Betei­li­gung der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen beach­ten müs­sen. Die Zustim­mung des Per­so­nal­rats in die­sem Fall unter­streicht die Bedeu­tung der Mit­be­stim­mung und die Not­wen­dig­keit, bei Leis­tungs­be­wer­tun­gen trans­pa­rent und gerecht vorzugehen.

Kün­di­gung von Low-Per­for­mern: Bedeu­tung für Arbeitgeber

Für Arbeit­ge­ber bedeu­tet die­ses Urteil, dass sie bei der Über­wa­chung und Bewer­tung der Arbeits­leis­tung von Mit­ar­bei­tern nicht nur kla­re, gerech­te und nach­voll­zieh­ba­re Kri­te­ri­en anle­gen, son­dern auch den Daten­schutz und die Betei­li­gung von Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen ernst neh­men müs­sen. Es emp­fiehlt sich, Bewer­tungs­ver­fah­ren und ‑kri­te­ri­en genau zu defi­nie­ren und die­se trans­pa­rent mit den Mit­ar­bei­tern zu kom­mu­ni­zie­ren, um Miss­ver­ständ­nis­se und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu vermeiden.

Kün­di­gung von Low-Per­for­mern: Bedeu­tung für Arbeitnehmer

Arbeit­neh­mer wie­der­um wer­den durch die­ses Urteil dar­an erin­nert, dass ihre Arbeits­leis­tung Gegen­stand von Bewer­tun­gen sein kann, die ernst­haf­te Kon­se­quen­zen haben kön­nen. Es betont die Wich­tig­keit, sich über die eige­nen Rech­te und Pflich­ten sowie über die Bewer­tungs­kri­te­ri­en im Kla­ren zu sein.

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Dr. Frank Bier­mann
Fach­an­walt für Arbeitsrecht