Umgangsrecht bei Trennung: Wenn Eltern sich trennen, steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Doch in der Praxis ergeben sich häufig Unsicherheiten oder Konflikte rund um das Umgangsrecht – also das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Wer darf wann das Kind sehen? Gibt es gesetzliche Regeln? Und was passiert, wenn sich die Eltern nicht einigen können?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten mit dem Umgangsrecht verbunden sind, wie der rechtliche Rahmen aussieht und was im Streitfall gilt.
1. Was bedeutet Umgangsrecht bei Trennung rechtlich?
Das Umgangsrecht ist gesetzlich im § 1684 BGB geregelt und betrifft den Kontakt zwischen einem Kind und seinen Eltern, unabhängig vom Sorgerecht. Es schützt das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen – und umgekehrt.
Wichtig:
- Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht.
- Der umgangsberechtigte Elternteil ist nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, um Umgang zu erhalten – und umgekehrt.
2. Wer hat ein Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht steht zu:
- beiden Elternteilen,
- Großeltern,
- Geschwistern,
- engen Bezugspersonen (z. B. Stiefeltern, Pflegeeltern),
- in Ausnahmefällen auch dem Kind selbst (z. B. wenn es Umgang einklagen will).
Der Vorrang liegt jedoch bei den leiblichen Eltern.
3. Umgangsregelung – außergerichtlich und gerichtlich
Außergerichtliche Einigung:
Die einvernehmliche Regelung ist der bevorzugte Weg. Sie kann individuell angepasst werden, z. B.:
- 14-tägiger Wochenendumgang
- Ferien- und Feiertagsregelungen
- flexible Zeiten bei älteren Kindern
Gerichtliche Regelung:
Kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen. Das Gericht prüft dann das Kindeswohl und erlässt ggf. eine verbindliche Regelung (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Hinweis: In der Regel wird das Jugendamt hinzugezogen.
4. Kindeswohl als Maßstab
Das zentrale Kriterium ist immer das Kindeswohl. Gerichtliche Umgangsregelungen orientieren sich daran – nicht an den Interessen der Eltern.
Mögliche Einschränkungen:
- Gewalt, Drogenabhängigkeit oder Vernachlässigung
- Gefahr psychischer Belastung für das Kind
- wiederholte Umgangsvereitelung
In solchen Fällen kann das Gericht den Umgang einschränken, begleiten lassen (begleiteter Umgang) oder sogar ausschließen.
5. Was tun bei Umgangsverweigerung?
Verweigert ein Elternteil den Umgang grundlos, kann das:
- familiengerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen,
- Zwangsgelder (§ 89 FamFG) oder Ordnungsmittel auslösen,
- in schweren Fällen Umgangsübertragung auf den anderen Elternteil rechtfertigen.
Tipp: Dokumentieren Sie Verstöße gegen Umgangsregelungen stets schriftlich.
6. Umgangsrecht bei Trennung und Kindeswille
Je älter das Kind ist, desto mehr wird sein Wille berücksichtigt. Ab etwa 14 Jahren gilt ein Kind in familiengerichtlichen Verfahren als verfahrensfähig.
Das Gericht kann eine Anhörung des Kindes durchführen. Die Meinung des Kindes ist jedoch nicht allein ausschlaggebend – auch hier gilt das Kindeswohl.
7. Mediation und anwaltliche Unterstützung
In hochstrittigen Fällen kann eine Mediation helfen, eine einvernehmliche Lösung im Interesse des Kindes zu erreichen. Als Rechtsanwalt berate ich Sie über Ihre Rechte, über mögliche gerichtliche Anträge und über Alternativen zum gerichtlichen Streit.
Fazit: Umgangsrecht bei Trennung rechtzeitig klären
Das Umgangsrecht ist ein sensibles und rechtlich relevantes Thema bei jeder Trennung mit Kindern. Gern unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht oder auch als Mediator bei der Findung einer passenden Regelung – idealerweise einvernehmlich .Schaffen wir gemeinsam Klarheit und schützen das Kind vor Loyalitätskonflikten. Hier erreichen Sie mich.

