Neuerungen im Arbeitsrecht 2025: Zum 1. Januar 2025 sind auch zahlreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten, die insbesondere Arbeitnehmer und Arbeitsuchende betreffen. Diese umfassen unter anderem Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation, digitale Neuerungen für Bürgergeld-Beziehende, Anpassungen bei der Rentenversicherung sowie Änderungen bei Lohn- und Sozialversicherungsregelungen. Zudem gibt es neue Vorgaben zur Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten, was insbesondere für Widerspruchs- und Einspruchsfristen relevant ist.
1. Jobcenter-App: Neue digitale Services für Arbeitsuchende
Ab dem 14. Januar 2025 steht die Jobcenter-App allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Diese App stellt eine Weiterentwicklung des bestehenden Portals jobcenter.digital dar und erweitert den digitalen Zugang zu den Leistungen der Jobcenter.
Die Funktionen der App umfassen:
- Digitale Antragstellung für Leistungen.
- Zeit- und ortsunabhängige Einreichung von Unterlagen direkt über das Smartphone.
- Direkte Kommunikation mit dem Jobcenter durch die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln.
- Online-Terminvereinbarung zur einfacheren Organisation von Beratungsgesprächen.
- Bereitstellung regionaler Informationen, darunter Kontaktdaten und Veranstaltungshinweise der jeweiligen Jobcenter.
Die Einführung der Jobcenter-App soll die Erreichbarkeit der Jobcenter verbessern, den Zugang zu sozialen Leistungen vereinfachen und die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Jobcentern erleichtern. Die App kann kostenfrei im App-Store (Android und iOS) heruntergeladen werden.
2. Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation
Mit dem Jahreswechsel 2025 wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitationsmaßnahmen für Bürgergeld-Beziehende von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen.
Das bedeutet konkret:
- Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen und Rehabilitationsmaßnahmen werden künftig von den Agenturen für Arbeit übernommen.
- Falls ein Jobcenter bei einer Person Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf feststellt, kann es diese an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zur weiteren Beratung verweisen.
- Die Agentur für Arbeit prüft dann die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt und finanziert geeignete Maßnahmen.
- Während der Weiterbildung oder Rehabilitation bleiben Bürgergeld-Beziehende weiterhin beim Jobcenter gemeldet, das zusätzliche Integrationsleistungen bereitstellen kann.
- Nach Abschluss der Maßnahme sind die Jobcenter für die Arbeitsvermittlung und Integration in den Arbeitsmarkt zuständig.
Diese Reform soll die Weiterbildungsberatung effizienter gestalten und Arbeitsuchenden bessere Chancen für eine berufliche Qualifikation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
3. Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Als weitere Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 für Arbeitnehmer wird aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten und zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld verlängert.
Ab dem 1. Januar 2025 können Beschäftigte bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Verlängerung soll dazu beitragen, Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern und die Folgen von Auftragsschwankungen für Arbeitnehmer abzumildern.
4. Anpassungen in der Rentenversicherung
Erhöhung der Altersgrenze für die gesetzliche Rente
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben.
- Versicherte, die 1959 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten (sofern keine Vertrauensschutzregelungen gelten).
- Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze künftig bei 67 Jahren.
Diese Anpassung ist Teil der langfristigen Rentenreform, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten.
Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben ab 2025 unverändert:
- 18,6 % in der allgemeinen Rentenversicherung.
- 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Mindestbeitrag für die freiwillige Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2025 103,42 € pro Monat.
Digitale Rentenübersicht: Transparente Altersvorsorge
Mit der Digitalen Rentenübersicht erhalten alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen Überblick über ihre individuellen Anwartschaften aus folgenden Bereichen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Altersvorsorge
Ab 2025 sind über 700 Vorsorgeeinrichtungen an das Portal angebunden.
Die Digitale Rentenübersicht kann über www.rentenuebersicht.de abgerufen werden.
5. Anpassungen bei der geringfügigen Beschäftigung und im Übergangsbereich
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze)
- Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob-Grenze) wurde zum 1. Januar 2025 von 538 € auf 556 € pro Monat angehoben.
- Die Anhebung der Minijob-Grenze erfolgt dynamisch anhand des gesetzlichen Mindestlohns.
Anpassung des Übergangsbereichs (Midijob-Bereich)
- Der Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen umfasst ab 2025 Gehälter zwischen 556,01 € und 2.000 € pro Monat.
- Arbeitnehmer in diesem Bereich profitieren von reduzierten Sozialabgaben.
- Der Faktor F, der zur Berechnung des reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts dient, beträgt 0,6683 ab dem 1. Januar 2025.
6. Änderung der Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) wurde die Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren angepasst.
- Bisher galt ein Verwaltungsakt, der per Post versendet wurde, als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post bekanntgegeben.
- Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein Verwaltungsakt erst am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
- Diese Regelung gilt auch für elektronische Verwaltungsakte, um eine einheitliche Bekanntgabefiktion für physische und digitale Übermittlungen sicherzustellen.
Diese Änderung ist besonders für Einspruchs- und Widerspruchsfristen wichtig, da diese in vielen Fällen an den Bekanntgabezeitpunkt gekoppelt sind.
Fazit zu Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 für Arbeitnehmer
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht, die sich direkt auf Arbeitnehmer und Arbeitsuchende auswirken. Digitale Innovationen wie die Jobcenter-App sollen den Zugang zu Leistungen erleichtern, während neue Regelungen zur Weiterbildung die berufliche Eingliederung fördern. Zudem sorgen Anpassungen in der Rentenversicherung für mehr Transparenz in der Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollten sich über diese Neuerungen informieren, um ihre Rechte und Möglichkeiten optimal zu nutzen.
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