Am 29.11.2024 war es wieder soweit — das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht.
In aller Kürze: Nach deutlichen Zuwächsen in den vergangenen Jahren gibt es beim Mindestbedarf für 2025 nur einen geringfügigen Anstieg, die pauschalen Eigenbedarfssätze ändern sich nicht.
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 finden Sie hier:
Download Düsseldorfer Tabelle 2025
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