Wir bera­ten Sie gerne!

Im all­ge­mei­nen Zivil­recht sind alle recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zwi­schen Bür­gern oder zwi­schen Bür­gern und Unter­neh­men gere­gelt. Es han­delt sich hier­bei um die Grund­la­ge des Privatrechts.

Die Grund­la­ge des Zivil­rechts bil­det das Bür­ger­li­che Gesetz­buch, “Zivil” lei­tet sich von cives (Latei­nisch) = Bür­ger ab. Da auch Strei­tig­kei­ten zwi­schen Bür­gern und Unter­neh­men betrof­fen sind, emp­fiehlt sich hier immer eine juris­ti­sche Beratung.

Das Bür­ger­li­che Gesetz­buch regelt (fast) alle Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zwi­schen zwei betei­lig­ten Part­nern, ohne sich dabei auf ein bestimm­tes Rechts­ge­biet zu beziehen.

Als Anwalts­kanz­lei mit dem Schwer­punkt
all­ge­mei­nes Zivil­recht sind wir der rich­ti­ge Part­ner an Ihrer Seite.

Bei Ver­trä­gen zwi­schen zwei Per­so­nen oder mit einem Unter­neh­men tre­ten häu­fig unvor­her­seh­ba­re Strei­tig­kei­ten ein. Oft­mals sind z.B. Ver­trä­ge sei­tens der Unter­neh­men nicht trans­pa­rent und ver­ständ­lich für End­ver­brau­cher geschrieben.

Wir bera­ten Sie indi­vi­du­ell und hel­fen Ihnen schnell und unkom­pli­ziert zu Ihrem Recht zu kom­men. Wir ver­tre­ten Sie in ihrer per­sön­li­chen Rechts­an­ge­le­gen­heit und machen uns für Sie stark.

Per­sön­li­che Beratung

Freund­lich, kom­pe­tent, empathisch

Schnel­le Bearbeitung

Immer frist­ge­recht und pünktlich

Top Exper­ti­se

Erfah­rung & Durchsetzungsfähigkeit